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Die Inhalte werden von der Stadt Baiersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Baiersdorf wenden.

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Grundsteuerreform

INFORMATIONEN finden Sie unter:
www.grundsteuer.bayern.de
www.grundsteuerreform.de

Info-Hotline: 089/30 7000 77

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Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Baiersdorf,
was ein einziges Urteil bewirken kann: Wegen veralteter Bemessungsgrundlagen entschieden die Bundesverfassungsrichter bereits 1995, dass die Grundsteuer aktualisiert werden muss. Mit dem Urteil aus dem Jahr 2018 hat der Gesetzgeber die Grundsteuer umfassend reformiert.
Ab dem 01.01.2025 ist die Grundsteuer nach dem neuen Recht zu erheben und das bisherige Recht nicht mehr anzuwenden.
 
Aufkommensneutralität / Hebesatz:
Sicher haben Sie immer wieder vom „Versprechen der Aufkommensneutralität“ aus der Presse gehört. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer für jeden Grundstückseigentümer gleich bleibt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen der Gemeinde ähnlich stabil sein soll, wie vor der Reform.
Der Stadtrat von Baiersdorf hat am 24.10.2024 eine Grundsteuer-Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze der Stadt Baiersdorf werden von bisher 450 v. H. auf 350 v. H. zum 01.01.2025 gesenkt. Dies gilt sowohl für die Grundsteuer A, als auch Grundsteuer B (Weitere Informationen hierzu finden Sie im Amtsblatt Dezember 2024).
Wir weisen bereits heute darauf hin, dass sich die Hebesätze in den kommenden Jahren noch ändern können.
 
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 von der Stadt Baiersdorf versendet. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Grundsteuerbescheid nicht korrekt ist, so haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Zuständigkeit Stadt Baiersdorf
Stimmt der im Grundsteuerbescheid der Stadt Baiersdorf ausgewiesene Messbetrag nicht mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag überein, so schreiben Sie Ihren Widerspruch per Brief oder Telefax an die Stadt Baiersdorf. Ein Widerspruch per Email ist nicht zulässig.
2. Zuständigkeit Finanzamt
Stimmt der im Grundsteuerbescheid der Stadt Baiersdorf ausgewiesene Messbetrag mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag überein, aber Sie halten diesen für unrichtig, so wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
 
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Baiersdorf keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die festgesetzte Grundsteuer, trotz Widerspruch/Einspruch zum Fälligkeitstermin gezahlt werden muss bzw. von Ihrem Konto abgebucht wird.
In den letzten Monaten sind in der Verwaltung sehr viele Anfragen im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen und Messbetragsbescheiden der Finanzämter eingegangen. Die Stadt Baiersdorf kann in diesen Fällen jedoch keine Auskunft oder Hilfestellung geben, da die Festsetzung der Messbeträge vollständig durch die Finanzämter erfolgt.
Die Stadt Baiersdorf ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden. Die Stadt muss dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer verwenden und hat auf dessen Festlegung keinen Einfluss.
Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide gleichzeitig erhalten.

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