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Neue Regelung für Lichtbilder in Ausweisen und Pässen

Ab 1. Mai gelten bundesweit neue Regelungen für Lichtbilder in Pässen und Ausweisen. Es dürfen ausschließlich digitale und verschlüsselt übermittelte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe genutzt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit und Qualität der Bilder zu erhöhen und Missbrauch vorzubeugen.
Die Erstellung dieser Bilder erfolgt ohne Ausnahme in unserem Rathaus mit speziellen Geräten oder durch registrierte Fotografen oder zertifizierte Dienstleister. Die Bilder werden in einer sicheren Cloud verschlüsselt hochgeladen. Wir können auf die Cloud zugreifen, wenn das Bild im Rathaus mit den neuen Geräten gemacht wurde oder wenn die Person für den Personalausweis- oder Reisepassantrag einen QR-Code für den Download des Bildes vorzeigt. Der QR-Code wird vom Fotografen oder vom Dienstleister ausgegeben. Die Speicherdauer in der Cloud beträgt sechs Monate und die Löschung erfolgt automatisch.
Folgend können sie u. a. überprüfen welche Fotografen beim digitalen Lichtbild mitmachen: www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ (Dieses Verzeichnis kann durch uns nicht auf Vollständigkeit geprüft werden.)
Außerdem ist bekannt das die Drogeriemarktkette „dm“ die Erstellung digitaler biometrischer Lichtbilder anbieten wird.

Leider sind die speziellen Geräte im Rathaus noch nicht eingetroffen. Wir haben auch keinen Einfluss auf den Auslieferungs- und Installationstermin. Nachdem dies ein größeres und bundesweites Problem ist, hat das Bundesministerium des Innern entschieden für einen Übergangszeitraum bis zunächst 31. Juli 2025 weiterhin auch biometrische Lichtbilder auf Papier für neue Personalausweise und Reisepässe zu akzeptieren.
Die Fotobox im Rathaus wird auch für diesen Übergangszeitraum weiterhin zur Verfügung stehen. Dies hat uns das entsprechende Fotostudio zugesichert.
Die Gebühr für das digitale Lichtbild an unseren Geräten beträgt zukünftig 6,- Euro pro Bild. Das Bild kann bei gleichzeitiger Antragstellung sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass genutzt werden. Es erfolgt kein Ausdruck mehr auf Papier für eine darüberhinausgehende Nutzung.

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