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Stadt Baiersdorf
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Tel.: 09133 7790-0
Fax: 09133 7790-90
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Online-Terminvereinbarung
Die Inhalte werden von der Stadt Baiersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Baiersdorf wenden.
Folgend finden Sie unterschiedliche Informationen für ukrainische Geflüchtete und ihre Gastgeber/Unterstützer.
Bereitstellen von Unterkünften für Geflüchtete
Wenn Sie Zimmer oder Wohnungen für die Geflüchteten zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail an rathaus(@)baiersdorf.de.
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
• Wer stellt die Wohnung/die Zimmer zur Verfügung? (Kontaktdaten des Anbieters)
• Wo ist die Unterkunft?
• Wie groß, wie viele Zimmer, für wie viele Personen?
• Für welchen Zeitraum steht die Wohnung/stehen die Zimmer zur Verfügung?
Spendenkonto für Ukraine-Flüchtlinge in Baiersdorf
Die ev. Kirchengemeinde Baiersdorf hat ein Spendenkonto für Ukraine-Flüchtlinge in Baiersdorf eingerichtet.
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Baiersdorf, IBAN: DE22 7635 0000 0005 0001 46
Wenn Sie auf diese Weise unterstützen möchten, geben Sie bitte als Verwendungszweck „Ukraine-Flüchtlinge in Baiersdorf“ an.
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Zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Baiersdorf kommen Sie bitte zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo, 8–12 Uhr oder Do, 14–18 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung in das Einwohnermeldeamt.
Zu einem etwaigen Termin ist ein Dolmetscher zu organisieren.
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Registrierung von Geflüchteten beim Landratsamt (Ausländerbehörde)
Im Landratsamt Erlangen Höchstadt wird die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine koordiniert.
Geflüchtete, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen oder eine staatliche Unterkunft benötigen, werden gebeten, sich zunächst über das Online-Kontaktformular vorläufig anzumelden. Auf www.erlangen-hoechstadt.de/ukraine finden Sie zudem eine Übersicht über alle Angebote, sowie Informationen zu häufigen Fragen.
Nach der Anmeldung über das Kontaktformular wird per Mail ein Termin im Ausländeramt im Landratsamt Erlangen-Höchstadt zugestellt.
Weitergehende Informationen zum ausländerrechtlichen Registrierungsvorgang folgen schnellstmöglich per Mail. Dies kann aufgrund der Vielzahl an Anfragen etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Beantragung von Sozialleistungen: sachgebiet42(@)erlangen-hoechstadt.de
Seit dem 1. Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II und somit Zugang zum Hartz-IV-System erhalten. Berechtigte können einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter ERH in der Karl-Zucker-Straße 10 in 91052 Erlangen stellen.
Wer jünger als 65 Jahre und 10 Monate ist, eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, „Ankunftsnachweis“ oder Aufenthaltserlaubnis hat und im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, kann beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II beantragen. www.arbeitsagentur.de/ukraine
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Unterschiedliche Hilfsangebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Weitere Links zu aktuellen Informationen und FAQs:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt: www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/ukraine/
Bayerisches Staatsministerium "Hilfen in der Ukrainekrise": www.ukraine-hilfe.bayern.de
Bundesministerium des Inneren und für Heimat FAQs: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/faq
Bundesministerium des Inneren und für Heimat Einreise aus der Ukraine: www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
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